Zum Hauptinhalt springen

Allerheiligen und Allerseelen – zwei besondere Tage im tristen Monat November

Foto: Fotolia.com - Jamrooferpix

Am 1. und 2. November feiert die Katholische Kirche die Feste Allerheiligen und Allerseelen. Da der Tag des Gedächtnisses aller Seelen kein gesetzlicher Feiertag ist, wird aus praktischen Gründen häufig schon am Allerheiligentag der Verstorbenen gedacht. In Kirchen und auf Friedhöfen werden hierfür Kerzen angezündet. Aus dem Brauchtum heraus widmen sich die Angehörigen rund um die beiden Feste besonders auch der Grabpflege. Die an vielen Stellen betriebene Vermischung sorgt für eine Reduzierung des Heiligenbegriffes auf die Toten.

Allerheiligen

Bereits im 9. Jh. wurde das Fest von Papst Gregor IV. eingeführt. Landläufig wird „heilig sein“ auf diejenigen reduziert, die das kirchliche Verfahren zur Heiligsprechung durchlaufen haben. Im Mittelpunkt des Festes stehen nicht nur die „bekannten“ Heiligen. Letztlich gibt es unendlich viele Heilige. Von den meisten Heiligen weiß außer Gott kein anderer. Damit feiern wir an diesem Fest eben nicht nur Märtyrer, Helden und Heroen. Zur Heiligkeit sind gerade auch jene Menschen berufen, die unscheinbar und leise ihren Glauben leben und das Christentum verwirklichen. Die heiliggesprochenen Personen können eine Art Vorbildfunktion erfüllen bzw. eine Richtung vorgeben.

Allerseelen

Das Allerseelenfest am 2. November geht zurück auf das 10. Jahrhundert, hier war es Abt Odilo von Cluny, der ein besonderes Gedächtnis für die Verstorbenen der ihm unterstellten Klöster festlegte. Später breitete sich das Fest weitläufig aus. Gebete, Fürbitten und die Eucharistie an Allerseelen sollen demnach die Toten im Fegefeuer unterstützen und zur Vollendung in Gott führen. Da insbesondere im Mittelalter das Bild eines schrecklich heißen Fegefeuers und unendlicher Qualen vermittelt wurde, folgte auf die Einführung dieses Festes ein großer Zuspruch.

Hinter dem „Fegefeuer“ steckt der so genannte Läuterungszustand. Der Läuterungszustand basiert auf dem Verständnis, wonach vor Gott nur Sündenfreie treten können. Dies ist nach kirchlichem Verständnis in erster Linie für tugendhafte Menschen oder eben solche Menschen möglich, die unmittelbar vor ihrem Tod gebeichtet haben und aufgrund ihrer Reue die Absolution erhalten haben. Wer aber noch Läuterung braucht, bevor er in den Himmel kommt, muss zunächst durch das „Fegefeuer“. Man darf sich das Fegefeuer heute, anders als etwa noch im Mittelalter, als einen von innen her notwendigen Prozess zur Umkehr vorstellen. Eins hat sich jedoch nicht verändert. Noch heute können die Lebenden durch ihr Gedenken die Toten im Zustand des „Fegefeuers“ unterstützen. Dies geschieht in eindringlicher Weise an Allerseelen, ein Zeichen für die in österlicher Hoffnung nicht trennbare Verbindung der Lebenden und Verstorbenen als Gemeinschaft der zur Auferstehung Berufenen.

Text: Sachausschuss Öffentlichkeitsarbeit