Ein Wiedereintritt in die katholische Kirche ist immer möglich

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Auch, wenn man aus der Kirche austritt: Die Taufe - und damit die Grundlage für einen Wiedereintritt - bleibt erhalten. Foto: Hans-Martin Goede - stock.adobe.com
Der Austritt aus der Kirche ist ganz einfach. Man macht einen Termin bei einer staatlichen Behörde, z.B. dem Standesamt oder dem Amtsgericht, unterschreibt die Austrittserklärung, zahlt eine Gebühr und fertig ist das Ganze. Der Weg zurück, also der Wiedereintritt in die Kirche, ist etwas komplizierter.
Sie wurden vielleicht als Baby oder Kleinkind katholisch getauft und sind dadurch Mitglied in der katholischen Kirche geworden. Diese Taufe ist irreversibel, die Kirche als Institution haben sie aber mit der Austrittserklärung verlassen. Die Kirche nimmt diese Erklärung ernst und sieht sie als eine bewusste Distanzierung von der Kirche. Dieser Austritt ist aber keine unwiderrufliche Entscheidung.
Immer wieder kehren Menschen aus verschiedenen Gründen zurück in die Kirche. Sei es die Geburt eines Kindes, die Begegnung mit glaubwürdigen Christen, der Wunsch einer kirchlichen Eheschließung oder einer kirchlichen Bestattung, Schicksalsschläge oder anderes. Die Rückkehr in die Kirche ist immer möglich.
Der Wiedereintritt erfordert aber etwas mehr Aufwand. Der erste Weg führt sie in ein Pfarramt. Dort wird ihr Wunsch aufgenommen und sie bekommen einen Termin bei dem zuständigen Seelsorger. Manchmal möchte man so schnell wie möglich wieder eintreten, aber der (Wieder-)Eintritt sollte kein schneller Verwaltungsakt sein. Da ihre persönliche Situation und ihr Wunsch zum Wiedereintritt einen ausreichenden Rahmen haben sollte, um eventuell Fragen in Gesprächen zu klären, kann man keine Zeitspanne für die Dauer der Vorbereitung benennen.
Für die Wiederaufnahme wäre es gut, wenn sie den Nachweis ihres Austrittes sowie das Datum ihrer Taufe und den Namen der Taufkirche mitbringen würden, weil im Taufbuch der Pfarrei die Austritte und Wiederaufnahmen registriert werden.
Nach Gesprächen stellt der Seelsorger beim Bischof einen Antrag auf Wiederaufnahme, nach dessen Genehmigung kann die Aufnahme erfolgen. Vor einem Priester und zwei Zeugen sprechen sie das Glaubensbekenntnis und drücken so ihren Willen aus, wieder der katholischen Glaubensgemeinschaft angehören zu wollen.
Anders als beim Kirchenaustritt fallen bei der Wiederaufnahme keine Kosten an.
Informationen für die Wiederaufnahme finden sie auch unter: https://www.bistum-aachen.de/Glaube/Glaubensorientierung/Wiedereintritt/? oder https://www.katholisch-werden.de/wiedereintritt
Petra Grüttner